AGB

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Werbeagentur Nordmeyer Werbung, Inhaber Michael Nordmeyer, erteilten Aufträge. Unter www.nordmeyer-werbung.de im Internet stehen sie allen Auftraggebern zur Einsicht zur Verfügung und werden im Falle der Auftragsvergabe als bekannt vorausgesetzt. Der im Schriftverkehr von Nordmeyer Werbung enthaltene Hinweis auf die gültigen AGB bezieht sich auf die hier nachfolgend aufgeführten Bestimmungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich (auch per Mail) widersprochen wird.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder Nordmeyer Werbung als Auftragnehmer von einem Auftraggeber (Kunden) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und digital erstellte Druckvorlagen sowie sonstige gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe in allen Gestaltungsformen, auch digital, in Text und Bild dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Michael Nordmeyer oder eines von Nordmeyer Werbung dazu Bevollmächtigten weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Nordmeyer Werbung, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, wird eine Vertragsstrafe von mindestens 500,- Euro und maximal 5.000 Euro zugrunde gelegt.

1.4. Nordmeyer Werbung überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Wenn nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach kompletter Bezahlung der Vergütung über auf den Auftraggeber.

1.5. Nordmeyer Werbung muss auf den Vervielfältigungserzeugnissen, in gedruckter oder digitaler Form, als Urheber genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Nordmeyer Werbung zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung, bzw. mindestens 500,- Euro und maximal 5.000 Euro. Dabei bleibt das Recht unberührt, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.6. Inhaltliche Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen stellen zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung dar. Vergütungsgrundlage sind der vorab erstellte Kostenvoranschlag und der vereinbarte Stundensatz bei eventuell entstehenden Mehrkosten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist Nordmeyer Werbung berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von allen Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Nordmeyer Werbung für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Vergütungen sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Nordmeyer Werbung hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Etwaige Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen bzw. digitalen Druckdaten, Manuskriptstudium, Korrekturlesung oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet.

4.2. Nordmeyer Werbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nordmeyer Werbung entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Werden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Nordmeyer Werbung abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Nordmeyer Werbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für entstandene technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Modellen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Scans und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im direkten Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte (Copyright) übertragen.

5.2. Die Originale sind daher unbeschädigt nach angemessener Frist zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4. Nordmeyer Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Nordmeyer Werbung dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Nordmeyer Werbung geändert werden.

5.5 Bis zur restlosen Bezahlung bleiben grundsätzlich alle Nutzungsrechte an dem Produkt (Print, on- und offline-medien) im Besitz des Urhebers Nordmeyer Werbung, alle vorläufig eingeräumten Veröffentlichungsgenehmigungen können bis zur vollständigen Bezahlung jederzeit widerrufen werden. (Siehe auch § 1.4) Das gilt ausdrücklich auch für den Bereich des Web-Designs.

Zum Thema Nutzungsrechte im Bereich des Web-Designs gilt:

5.5.1 Nordmeyer Werbung räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. § 5.5. und § 1.4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an Nordmeyer Werbung entrichtet hat.

5.5.2 An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von Nordmeyer Werbung aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.

5.5.3 Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die voll ständige Website in anderer Form, insbesondere in gedruckter Form, zu nutzen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung im Internet oder Vervielfältigung sind Nordmeyer Werbung Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch Nordmeyer Werbung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Nordmeyer Werbung berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten und/oder veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Nordmeyer Werbung 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Nordmeyer Werbung ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1. Für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. haftet Nordmeyer Werbung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Nordmeyer Werbung verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus ist eine Haftung für Erfüllungsgehilfen nicht gegeben.

7.3. Gibt Nordmeyer Werbung nötige Fremdleistungen in Auftrag, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Nordmeyer Werbung. Nordmeyer Werbung haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jegliche Haftung von Nordmeyer Werbung.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Nordmeyer Werbung nicht.

7.7. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Nordmeyer Werbung geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung in Text und Bild sind ausgeschlossen. Änderungswünsche des Auftraggebers während oder nach der Produktion sind grundsätzlich mit Mehrkosten verbunden. Nordmeyer Werbung behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Nordmeyer Werbung eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche von Nordmeyer Werbung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Nordmeyer Werbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Nordmeyer Werbung von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, ist der Sitz von Nordmeyer Werbung (siehe unten)

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nordmeyer Werbung
Inh.: Michael Nordmeyer

Zehntwerderweg 33

13469 Berlin

Tel: +49 (0)172 795 67 56

info@nordmeyer-werbung.de

www.nordmeyer-werbung.de

Gerichtsstand ist Berlin

Ust-ID: DE199438996